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News vom 15. Mai 2020
Trainingsbetrieb nach Anmeldung auch für Nichtmitglieder wieder eingeschränkt möglich auf der Itter-Cross-Bahn zu Corona-Zeiten
Mit Datum vom 6. Mai 2020 können nach dem Erlass der Landesregierung auch in Niedersachsen die Sportstätten (kontaktlose Sportarten) wieder öffnen. Wir haben unsere Itter-Cross-Bahn bereits am Samstag, 9. Mai 2020 öffnen können und trainieren wieder zu den in unsrer Genehmigung festgelegten Trainingszeiten.
Wir öffnen den Trainingsbetrieb auch wieder für Nichtmitglieder jedoch nur mit Wohnsitz in Deutschland. Nach wie vor haben unsere Clubmitglieder (mit Wohnsitz in Deutschland) Vorrang bei der Anmeldung. Aufgrund der großen Anfrage müssen wir dazu über gehen und Anmeldefristen setzen, damit wir die Termine besser planen und frühzeitig bestätigen können. So können wir einen möglichst reibungslosen Ablauf vor Ort gewähren und die Fahrer können durch zeitnahe Zusagen für sich längerfristig planen.
Eine schriftliche Anmeldung ist zwingend erforderlich und hier findet Ihr daher absichtlich nicht nähere Einzelheiten wie z.B. den Link zur Anmeldung. Es ist gewollt, dass Ihr Euch mit den Infos zu den Kontaktbeschränkungen und unserem Hygienekonzept vorab vertraut macht, ihr findet sie in den anhängenden pdf’s.
Zuschauer und somit auch Freunde und Clubmitglieder, die sich nicht zum Training angemeldet haben bzw. keinen Helfereinsatz auf der Bahn ausüben, müssen zurzeit leider auch „Draußen bleiben“, sorry. Die Bahn ist halt definitiv nur zu Trainingszwecken geöffnet. Arbeitsanfragen und das Angebot zur Mithilfe koordiniert Ihr bitte mit Gerold oder Johann. Alle Einsätze müssen dokumentiert werden und jeder Einsatz bedarf einer Unterschrift. Diese Anwesenheitsliste wird von Christa für jeden Trainingstag erstellt und liegt beim Einlass bzw. bei der Anmeldung bereit.
Aus aktuellem Anlass und neuen Infos, die wir im gestrigen Online-Chat mit Vorstands-mitgliedern, Sportabteilung, Sportausschuss des ADAC Weser-Ems e.V. und einigen Ortsclubs Vorsitzenden aus WEM erlangen konnten, weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, das ein Mindestabstand auf Sportstätten von 2 Meter einzuhalten ist.
Zugang haben nur gesunde Personen. Wir behalten uns vor, dass wir dies auf dem Einlassbogen sowohl für Fahrer als auch Betreuer abfragen (freiwillig), jedoch im berechtigten Zweifel behalten wir uns das Hausrecht vor und können so auch angemeldeten Personen den Zugang verwehren.
Bitte helft alle mit, damit wir gesund durch diese Zeit kommen und Euch ein Training auf unserer Bahn und vielleicht dann auch in absehbarer Zukunft wieder Wettkämpfe anbieten können.
Wir freuen uns auf Euren Trainingsbesuch
Euer Team vom
MSC Niedergrafschaft e.V. im ADAC